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   SG Leipzig, 14.09.2006 - S 8 KR 209/03   

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https://dejure.org/2006,18241
SG Leipzig, 14.09.2006 - S 8 KR 209/03 (https://dejure.org/2006,18241)
SG Leipzig, Entscheidung vom 14.09.2006 - S 8 KR 209/03 (https://dejure.org/2006,18241)
SG Leipzig, Entscheidung vom 14. September 2006 - S 8 KR 209/03 (https://dejure.org/2006,18241)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kostenübernahme der Versorgung mit einem zweiten Cochlear Implantat und einem dazugehörigen Hörtraining durch die Krankenkasse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geeignetheit und Notwendigkeit eines Cochlear-Implantat als Hilfsmittel zum Ausgleich eines körperlichen Funkionsdefizits wie Schwerhörigkeit; Anspruch eines behinderten Menschen auf Versorgung mit Hilfsmitteln und auf Förderung ihrer Selbstbestimmung sowie auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB V § 33 Abs. 1 S. 1
    Beidseitiges Cochlear-Implantat als Hilfsmittel der Krankenversicherung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 06.06.2002 - B 3 KR 68/01 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Oberschenkelprothese mit Kniegelenksystem

    Auszug aus SG Leipzig, 14.09.2006 - S 8 KR 209/03
    Dahinter steht nunmehr die Erwägung, dass es nach § 1 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Aufgabe der Versorgung behinderter Menschen mit Hilfsmitteln ist, ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu fördern (§ 1 Satz 1 SGB IX), wobei dies im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nur inner-halb deren Aufgabengebietes (Krankenhilfe und medizinische Rehabilitation) und unter deren besonderen Voraussetzungen (§ 7 SGB IX) gelten kann (zum Vorstehenden, vgl. auch: BSG, Urteil vom 06.06.2002, Az: B 3 KR 68/01 R).

    Neuerungen, die nicht ausschließlich die Funktionalität, sondern vorrangig der Bequemlichkeit der Nutzung der Versicherten dienen, sind mithin ausgeschlossen (vgl. BSG, Urteil vom 06.06.2002, Az: B 3 KR 68/01 R).

  • LSG Bayern, 08.12.2005 - L 4 KR 6/05

    Anspruch auf Kostenübernahme für die Versorgung mit einem Cochlear-Implantat

    Auszug aus SG Leipzig, 14.09.2006 - S 8 KR 209/03
    So lange aber ein Ausgleich der Behinderung im Sinne eines Gleichziehens mit einem gesunden Menschen nicht vollständig erreicht ist, darf - wie aufgezeigt - die Versorgung mit einem fortschrittlichen Hilfsmittel nicht mit der Begründung abgelehnt werden, der bisher erreichte Versorgungsstand sei ausreichend (BSG, Urteil vom 16.09.2004, Az: B 3 KR 20/04 R; BSG SozR 4-2500, § 33 Nr. 8; Bayerisches LSG, Urteil vom 08.12.2005, Az: L 4 KR 6/05).

    Nicht nur das Hören, sondern das beidseitige Hören, gehört zu den Grundbedürfnissen, weshalb grundsätzlich eine bilaterale Versorgung notwendig ist; denn der Ausgleich der Behinderung der beidseits tauben Klägerin wird durch die Versorgung nur eines Ohres nicht vollständig erreicht (so auch: Bayerisches LSG, Urteil vom 08.12.2005, Az: L 4 KR 6/05).

  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 20/04 R

    Krankenversicherung - Beweisanforderung für Funktionstauglichkeit,

    Auszug aus SG Leipzig, 14.09.2006 - S 8 KR 209/03
    So lange aber ein Ausgleich der Behinderung im Sinne eines Gleichziehens mit einem gesunden Menschen nicht vollständig erreicht ist, darf - wie aufgezeigt - die Versorgung mit einem fortschrittlichen Hilfsmittel nicht mit der Begründung abgelehnt werden, der bisher erreichte Versorgungsstand sei ausreichend (BSG, Urteil vom 16.09.2004, Az: B 3 KR 20/04 R; BSG SozR 4-2500, § 33 Nr. 8; Bayerisches LSG, Urteil vom 08.12.2005, Az: L 4 KR 6/05).
  • BSG, 28.06.2001 - B 3 KR 3/00 R

    Krankenversicherung - Begriffsabgrenzung zwischen Heil- und Hilfsmittel -

    Auszug aus SG Leipzig, 14.09.2006 - S 8 KR 209/03
    Als Hilfsmittel gelten nämlich alle sächlichen Mittel, die dem Ausgleich körperlicher Defizite dienen (vgl. dazu auch: BSG, Urteil vom 28.06.2001, Az: B 3 KR 3/00 R).
  • BSG, 23.08.1995 - 3 RK 7/95

    Elektronische Lese-Sprechgeräte als Hilfsmittel der Krankenversicherung,

    Auszug aus SG Leipzig, 14.09.2006 - S 8 KR 209/03
    Dadurch muss nur insoweit ein "allgemeines Grundbedürfnis" sichergestellt werden (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16).
  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 3/97 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechte Ausstattung -

    Auszug aus SG Leipzig, 14.09.2006 - S 8 KR 209/03
    Während zunächst nur eine Leistungspflicht für diejenigen Hilfsmittel bestand, die den Ausgleich der körperlichen Behinderung selbst bezweckte (so: BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 29), wurde dies später auch für den Fall bejaht, dass das Hilfsmittel nicht unmittelbar an der Behinderung selbst ansetzt.
  • BSG, 03.11.1993 - 1 RK 42/92

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Schreibtelefon - Gehörlosigkeit -

    Auszug aus SG Leipzig, 14.09.2006 - S 8 KR 209/03
    Als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens zählen Gegenstände, die allgemein im täglichen Leben verwendet, also von einer großen Zahl von Personen üblicherweise regelmäßig benutzt werden (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 5).
  • BSG, 07.03.1990 - 3 RK 15/89

    Einmalwindeln als Hilfsmittel in der Krankenversicherung

    Auszug aus SG Leipzig, 14.09.2006 - S 8 KR 209/03
    Das Hilfsmittel muss insoweit der Befriedigung von Grundbedürfnissen des täglichen Lebens, wie gesunde Lebensführung, allgemeine Verrichtungen des täglichen Lebens, geistige Betätigung und Erweiterung des durch die Behinderung eingeschränkten Freiraumes dienen (wie hier: BSG, Urteil vom 07.03.1990, Az: 3 RK 15/89).
  • BSG, 25.01.1995 - 1 RK 63/93

    Hilfsmitteleigenschaft eines Krankenbettes

    Auszug aus SG Leipzig, 14.09.2006 - S 8 KR 209/03
    Sofern er auch von Nichtbehinderten bzw. Gesunden benutzt und ohne Weiteres gegen einen demselben Zweck dienenden handelsüblichen Gegenstand ausgetauscht werden kann, ist die Hilfsmitteleigenschaft zu verneinen (wie hier: BSG, Urteil vom 25.01.1995, Az: 3/1 RK 63/93).
  • BSG, 26.03.1980 - 3 RK 96/78

    Begriff Hilfsmittel iS des RVO § 182b (Straßenfaltfahrstuhl) - Zeitpunkt der

    Auszug aus SG Leipzig, 14.09.2006 - S 8 KR 209/03
    Hierbei genügt es, wenn es die beeinträchtigte Körperfunktion ermöglicht, ersetzt, erleichtert oder ergänzt (BSGE 50, 68).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2005 - L 16 KR 40/05

    Krankenversicherung

  • SG Berlin, 26.01.2006 - S 73 KR 716/05

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Hörhilfe - beidseitige Versorgung -

  • LSG Niedersachsen, 29.10.1980 - L 4 KR 12/80

    Stereophone Versorgung

  • SG Hannover, 25.05.2007 - S 14 RA 147/05
    Dabei handelt es sich um ein Hilfsmittel im Sinne des § 33 Fünftes Buch Sozi-algesetzbuch (SGB V) und zwar entweder um eine "Höhrhilfe" oder ein "anderes Hilfsmit-tel" (vgl. Urteil des LSG Northrein Westfalen vom 3. November 2005, Aktenzeichen L 16 KR 40/05 sowie Urteil des Sozialgerichts Leipzig vom 14. September 2006, Aktenzeichen S 8 KR 209/03, hier jeweils zu den Voraussetzungen einer Versorgung mit einem Coch-lear-Implantat, jeweils zitiert nach Juris).
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